Das Motability-Programm steht vor wichtigen Veränderungen
Das Motability-Programm, das für viele Menschen mit Behinderungen eine unverzichtbare Stütze im Alltag darstellt, wird sich in diesem Jahr grundlegend wandeln. Dabei gibt es mehrere entscheidende Termine, die Betroffene im Blick behalten sollten – darunter die geplante Mehrwertsteuer auf Vorauszahlungen, die Versicherungssteuer sowie der Ausschluss bestimmter Premiumfahrzeuge aus dem Programm.
Wer den höheren oder erweiterten Satz der Mobilitätskomponente von Behindertenleistungen erhält, kann über das Motability-Programm einen Teil oder die gesamten Zahlungen gegen das Leasing eines Neuwagens oder eines barrierefreien Fahrzeugs eintauschen. Mehr als 815.000 Menschen profitieren davon – viele von ihnen beziehen entweder Disability Living Allowance (DLA) oder Personal Independence Payments (PIP).
Welche Gruppen schützt das DWP vor den neuen Regelungen?
Das Ministerium für Arbeit und Renten (DWP) wird bestimmte Personengruppen, die PIP oder DLA beziehen, vor den verschärften Maßnahmen schützen. Die bevorstehenden Änderungen betreffen ausschließlich Personen, die neue Anträge stellen.
Die Labour-Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, steuerliche Anpassungen vorzunehmen, die das Motability-Programm direkt betreffen. Die ab diesem Sommer geltenden Neuregelungen umfassen Steuern, Kilometerbeschränkungen und Reifenkosten für Neuantragsteller – ein Schritt, der die stetig steigenden Sozialausgaben eindämmen soll.
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Konkret sehen die Änderungen folgende Steuerbelastungen vor
- Eine Mehrwertsteuer von 20 % auf die Anzahlung des Fahrzeugs
- Eine Versicherungssteuer von 12 % auf den Versicherungsanteil des Leasingvertrags
Vollständige Liste der geschützten Personengruppen
Nicht alle Nutzer des Motability-Programms sind gleichermaßen von den neuen Regeln betroffen. Folgende Gruppen genießen besonderen Schutz:
- Bestehende Leasingverträge: Wer bereits ein Fahrzeug über das Programm fährt, ist bis zum Ende seines aktuellen Vertrags von sämtlichen Änderungen ausgenommen.
- Bereits aufgegebene Bestellungen: Personen, die ihr Fahrzeug vor dem 1. Juli 2026 bestellen, sichern sich die aktuellen Konditionen und Preise – auch dann, wenn das Fahrzeug erst nach diesem Stichtag geliefert wird.
- Nutzer von Rollstuhlfahrzeugen (WAV): Rollstuhlgerechte Fahrzeuge sind weiterhin vollständig von den neuen Mehrwertsteuer- und Versicherungssteuerregelungen ausgenommen, um die schutzbedürftigsten Betroffenen zu entlasten.
Schottland prüft eigene Regelungen
Wichtig zu wissen: Die beschriebenen Änderungen gelten zunächst ausschließlich für das gesamtbritische Programm. Die schottische Regierung prüft derzeit noch, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf ihr eigenes AVE-Programm (Accessible Vehicles and Equipment) haben werden.
Neue Pflicht: „Drive Smart"-Tracker für alle Erstnutzer
Ab April 2026 müssen alle Erstkunden – unabhängig vom Alter – einen sogenannten „Drive Smart"-Tracker im Fahrzeug installieren lassen. Bislang galt diese Pflicht hauptsächlich für Fahrer unter 25 Jahren.
Der Hintergrund dieser Maßnahme liegt im vergangenen Haushaltsplan: Das Motability-Programm wurde nach den damaligen Beschlüssen mit zusätzlichen Steuerbelastungen in Höhe von 300 Millionen Pfund konfrontiert – eine Summe, die das Programm zu grundlegenden Anpassungen gezwungen hat.













