DWP Digitale Rentenprüfungen 2026: Großbritannien erwägt Online-Lebensbescheinigung für Auslandsrentner

DWP prüft digitale Lösung für Lebensbescheinigungen im Ausland

Das britische Ministerium für Arbeit und Renten (DWP) prüft nach eigenen Angaben „elektronische Lösungen zur Modernisierung und Verbesserung des Verfahrens" bei der Ausstellung von Lebensbescheinigungen. Dies geht aus einer laufenden Überprüfung des bestehenden Systems hervor.

Derzeit verschickt das DWP Formulare, die ausgefüllt, von einer autorisierten Person – etwa einem Berufsträger, Berater oder Beamten – beglaubigt und anschließend per Post zurückgeschickt werden müssen. Damit wird nachgewiesen, dass die betreffende Person noch lebt und weiterhin Anspruch auf Zahlungen hat.

Rentner im Ausland klagen über massive Probleme mit der Post

Nachdem über den Fall eines britischen Rentners berichtet wurde, dessen Rente vorübergehend eingestellt worden war, meldeten sich zahlreiche Betroffene mit eigenen Erfahrungsberichten. Ein zentrales Problem: Briefe kommen gar nicht, zu spät oder ohne Eingangsbestätigung an – eine der häufigsten Schwachstellen des postbasierten Verfahrens. In einigen Fällen wurden Rentenzahlungen daraufhin ausgesetzt.

Mehrere Betroffene berichten zudem, dass ihre Post offenbar über die Niederlande geleitet wird – mutmaßlich über ein europäisches Postverteilungszentrum des DWP. Ein Rentner schilderte, dass seine letzte Lebensbescheinigung, datiert auf den 25. Februar, erst am 17. März bei ihm eintraf – also nach ganzen 20 Tagen Laufzeit von Großbritannien nach Frankreich.

Besonders schwierig sei die Situation für Menschen, die ihren Aufenthalt auf mehrere Länder aufteilen. „Frankreich und Großbritannien sind Nachbarländer. Wenn es dort schon Probleme gibt, kann man sich vorstellen, wie es auf einem anderen Kontinent aussieht", so ein Betroffener.

Digitale Systeme existieren bereits – aber nicht beim DWP

Für Empfänger bestimmter Betriebsrenten gibt es bereits seit einigen Jahren digitale Lebensbescheinigungsverfahren. Einige britische Kommunalrentenkassen ermöglichen es ihren Mitgliedern beispielsweise, per Computer oder App ein Foto des Personalausweises sowie ein Selfie einzureichen.

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Eine in Großbritannien lebende französische Rentnerin berichtet, dass ihr französischer Rentenversicherer ihr eine Lebensbescheinigung auf Englisch und Französisch zuschickt. Sie druckt das Dokument aus, lässt es unterschreiben, scannt es ein und schickt es per E-Mail zurück. „Sie bestätigen den Eingang innerhalb von zwei bis drei Tagen. Das französische System ist schnell und unkompliziert", so ihr Fazit.

Frankreichs App „Mon certificat de vie" als mögliches Vorbild

Seit 2024 steht französischen Rentnern im Ausland, die Grundrenten und Zusatzrenten aus den Hauptversorgungssystemen beziehen, die Smartphone-App „Mon certificat de vie" zur Verfügung. Die App verzichtet vollständig auf einen Zeugen und nutzt stattdessen ein Ausweisdokument sowie ein kurzes Video über die Handykamera zur Identitätsprüfung. Von rund 1,5 Millionen Rentenbeziehern nutzen etwa 63.000 diese digitale Lösung.

Bereits 2023 hatte die damalige britische Rentenministerin Laura Trott gegenüber dem Abgeordneten Sir Roger Gale erklärt, das Ministerium prüfe, die Lebensbescheinigungen zu digitalisieren. Zum damaligen Zeitpunkt wollte das DWP jedoch keine weiteren Stellungnahmen abgeben.

Tipps und Hinweise für betroffene Auslandsrentner

Das DWP gibt nicht bekannt, in welchem Rhythmus Lebensbescheinigungen verschickt werden – Berichte deuten auf ein bis zwei Jahre hin. Unaufgefordert eingesandte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert, obwohl ein Musterformular verfügbar ist.

Betroffene haben folgende praktische Ratschläge geteilt:

  • „Royaume-Uni" auf vorgedruckte Rückumschläge schreiben, damit die Post korrekt weitergeleitet wird.
  • Sendungsverfolgung nutzen, in Frankreich als „lettre suivie" bekannt, um den Postweg nachverfolgen zu können.
  • Den Zeugen bitten, einen professionellen Stempel zu verwenden, um die Beglaubigung zu untermauern.

Als hilfreiche Anlaufstelle gilt das International Pension Centre, das auf Anfrage auch eine französische Übersetzung des Formulars für nicht englischsprachige Zeugen bereitstellen kann.

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