Pflegegeld bei Pflegegrad 3: So viel Geld gibt es 2026

Pflegegrad 3 in Deutschland: Die wichtigsten Zahlen im Überblick

Derzeit sind in Deutschland etwa 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 29,6 Prozent von ihnen sind dem Pflegegrad 3 zugeordnet. Die häusliche Pflege spielt dabei eine zentrale Rolle: Insgesamt werden etwa 85,9 Prozent aller Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zuhause versorgt.

Bei Pflegegrad 3 liegt dieser Anteil bei ungefähr 82 Prozent – das entspricht rund 1,39 Millionen betroffenen Personen. Ein Großteil dieser Menschen wird von Familienmitgliedern oder ehrenamtlich tätigen Personen betreut.

Genau hier greift das Pflegegeld als finanzielle Unterstützungsleistung. Doch wer hat konkret Anspruch darauf – und wie hoch fällt die Zahlung im Jahr 2026 aus?

Voraussetzungen: Wer bekommt Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine der zentralen Leistungen der Pflegeversicherung. Es richtet sich ausschließlich an Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden – also nicht in einer stationären Einrichtung leben. Die Betreuung muss dabei durch Angehörige oder andere nicht professionell tätige Pflegepersonen sichergestellt sein.

Einen Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte grundsätzlich ab Pflegegrad 2. Ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist, spielt dabei keine Rolle – die Pflegeversicherung erbringt die Leistungen in beiden Fällen.

Wie viele Menschen erhalten Pflegegeld?

Laut aktuellen Statistiken werden rund 3,1 Millionen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich durch Angehörige betreut. Diese Personen erhalten das Pflegegeld in voller Höhe ausgezahlt. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige nehmen zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch – für sie gilt die sogenannte Kombinationsleistung.

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld. Wer einen professionellen Pflegedienst nur teilweise nutzt, erhält anteilig weiterhin Pflegegeld dazu. Diese Regelung ist im § 38 SGB XI verankert und ermöglicht eine individuell abgestimmte Mischung aus familiärer und professioneller Pflege.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Der aktuelle Betrag für 2026

Im Rahmen der Pflegereform wurde das Pflegegeld zuletzt in zwei Schritten erhöht: Zum 1. Januar 2024 gab es ein Plus von 5 Prozent, zum 1. Januar 2025 folgte eine weitere Anhebung um 4,5 Prozent. Die nächste Anpassung ist erst wieder für das Jahr 2028 geplant.

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Monatlicher Auszahlungsbetrag im Jahr 2026

Für Pflegegrad 3 beläuft sich das Pflegegeld im Jahr 2026 auf 599 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am ersten Werktag des Monats. Das Geld ist nicht zweckgebunden – es kann also frei und flexibel für die Pflegeorganisation eingesetzt werden.

Etwa 33 Prozent der ausschließlich durch Angehörige betreuten Pflegebedürftigen entfallen auf Pflegegrad 3. Das sind mehr als 1,02 Millionen Menschen, die diesen monatlichen Betrag beziehen.

Anteiliges Pflegegeld bei gleichzeitiger Nutzung eines Pflegedienstes

Wer neben der familiären Pflege auch einen ambulanten Pflegedienst hinzuzieht, erhält das Pflegegeld nicht mehr vollständig. Es wird entsprechend dem Anteil der genutzten Pflegesachleistungen anteilig gekürzt. Die Abstufung erfolgt in 10-Prozent-Schritten und erlaubt eine passgenaue Anpassung an die jeweilige Pflegesituation.

Übersicht der Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 (2026)

Pflegeanteil Angehörige : Pflegedienst – Pflegegeld – Pflegesachleistung – Gesamtleistung

  • 0 : 100 – 0 € – 1.497 € – 1.497 €
  • 10 : 90 – 59,90 € – 1.347,30 € – 1.407,20 €
  • 20 : 80 – 119,80 € – 1.197,60 € – 1.317,40 €
  • 30 : 70 – 179,70 € – 1.047,90 € – 1.227,60 €
  • 40 : 60 – 239,60 € – 898,20 € – 1.137,80 €
  • 50 : 50 – 299,50 € – 748,50 € – 1.048 €
  • 60 : 40 – 359,40 € – 598,80 € – 958,20 €
  • 70 : 30 – 418,30 € – 449,10 € – 868,40 €
  • 80 : 20 – 479,20 € – 299,40 € – 778,60 €
  • 90 : 10 – 539,10 € – 149,70 € – 688,80 €
  • 100 : 0 – 599 € – 0 € – 599 €

Statistisch gesehen nutzen rund 364.000 Menschen mit Pflegegrad 3 diese Kombinationsleistung.

Weitere wichtige Hinweise für Menschen mit Pflegegrad 3

Grundsätzlich dürfen Personen mit Pflegegrad 3 ein Fahrzeug führen – allerdings kann dies je nach individuellem Gesundheitszustand eingeschränkt sein. Bei einem Krankenhausaufenthalt besteht unter bestimmten Bedingungen außerdem Anspruch auf eine Begleitperson.

Die Pflegeleistungen in Deutschland stellen für viele Familien eine bedeutende finanzielle Stütze dar. Gleichzeitig bleibt eine sorgfältige individuelle Planung der Pflege unverzichtbar, um die bestmögliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen.

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