Das Motability-Programm im Überblick
Das Motability-Programm ist für viele Menschen mit Behinderungen eine unverzichtbare Stütze – doch dieses Jahr bringt spürbare Veränderungen mit sich. Wichtige Termine rund um die Mehrwertsteuer auf Vorauszahlungen, die Versicherungssteuer sowie der Ausschluss bestimmter Premiumfahrzeuge aus dem Programm sollten unbedingt im Blick behalten werden.
Über 815.000 Menschen nutzen das Programm derzeit – viele davon beziehen entweder die Personal Independence Payment (PIP) oder die Disability Living Allowance (DLA). Wer den höheren oder erweiterten Satz des Mobilitätsanteils dieser Leistungen erhält, kann einen Teil oder alle Zahlungen gegen das Leasing eines Neuwagens oder eines barrierefreien Fahrzeugs eintauschen.
Wer wird vom DWP geschützt?
Das Ministerium für Arbeit und Renten (Department for Work and Pensions, DWP) hat klargestellt, dass bestimmte Personengruppen unter PIP und DLA vor den verschärften Regelungen geschützt werden. Entscheidend dabei: Die bevorstehenden Änderungen betreffen ausschließlich Neuantragsteller – bestehende Leistungsempfänger sind vorerst nicht betroffen.
Bevorstehende Steuerliche Änderungen
Die Labour-Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, dass steuerliche Anpassungen Auswirkungen auf das Motability-Programm haben würden. Noch in diesem Sommer treten Änderungen in Kraft, die Steuern, Kilometerleistung und Reifenkosten für Leistungsempfänger einschließen – mit dem erklärten Ziel, die stetig steigenden Sozialausgaben zu begrenzen.
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Konkrete Neuregelungen im Überblick
Nach den neuen Vorschriften wird auf die Vorabkosten eines Fahrzeugs eine Mehrwertsteuer von 20 % fällig. Zusätzlich wird auf den Versicherungsanteil des Leasingvertrags eine Versicherungsprämiensteuer von 12 % erhoben. Folgende Gruppen genießen jedoch besonderen Schutz:
- Laufende Leasingverträge: Wer bereits ein Fahrzeug least, ist bis zum Ablauf des bestehenden Vertrags von den Änderungen ausgenommen.
- Bereits aufgegebene Bestellungen: Wer vor dem 1. Juli 2026 eine Bestellung aufgibt, sichert sich die aktuellen Preise und Konditionen – auch wenn das Fahrzeug erst nach diesem Datum geliefert wird.
- Nutzer von Rollstuhlgerechten Fahrzeugen (WAV): Wheelchair Accessible Vehicles sind weiterhin von der neuen Mehrwertsteuer- und Versicherungssteuerpflicht befreit, um diejenigen zu schützen, die am dringendsten auf diese Fahrzeuge angewiesen sind.
Auswirkungen auf die Regionen
Wichtig zu wissen: Die beschriebenen Änderungen betreffen zunächst ausschließlich das gesamtbritische Programm. Die schottische Regierung prüft derzeit noch, welche Folgen diese Neuregelungen für ihr eigenes AVE-Programm (Accessible Vehicles and Equipment) in Schottland haben werden.
Neue Pflicht: Drive Smart Tracker
Ab April 2026 müssen alle Neukunden – unabhängig vom Alter – einen sogenannten „Drive Smart"-Tracker einbauen lassen. Bislang galt diese Anforderung hauptsächlich für Fahrer unter 25 Jahren. Der Hintergrund: Nach dem Haushalt des vergangenen Jahres musste das Programm 300 Millionen Pfund an zusätzlichen Steuerlasten schultern.
Was Bedeutet Das für Betroffene?
Wer aktuell Leistungen bezieht und das Motability-Programm nutzt, sollte die Fristen genau im Blick haben. Eine Bestellung vor dem 1. Juli 2026 kann bares Geld sparen – denn damit lassen sich die günstigeren Konditionen noch vor Inkrafttreten der neuen Steuerregeln sichern. Besonders Nutzer von Rollstuhlgerechten Fahrzeugen können aufatmen, da für sie keine zusätzlichen Steuerbelastungen anfallen.













