Änderungen bei den DWP-Leistungsregeln
Wer Pflegegeld oder Betreuungsgeld vom Department for Work and Pensions bezieht, muss sich ab sofort auf neue Regelungen einstellen. Im Zuge der weiteren Dezentralisierung Schottlands gelten für alle, die dorthin umziehen, künftig andere Voraussetzungen.
Was hat sich konkret verändert?
Der Startschuss für die Umstellungen fiel im April, als die letzten offenen Fälle rund um das Pflegegeld (Attendance Allowance) und das Disability Living Allowance an Social Security Scotland übertragen wurden. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Einschnitt in der britischen Sozialpolitik.
Pflegegeld und Behindertenbeihilfe beim Umzug nach Schottland
Das DWP hat klargestellt: Wer Attendance Allowance erhält und dauerhaft von England oder Wales nach Schottland zieht, muss künftig die schottische Leistung namens Pension Age Disability Payment beantragen. Das läuft nicht automatisch – ein aktiver Antrag ist erforderlich.
Für Bezieher von Disability Living Allowance, die nach Schottland umziehen, gilt: Sie müssen direkt bei Social Security Scotland nachfragen, ob sie Anspruch auf das Scottish Adult Disability Living Allowance haben. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist hier besonders empfehlenswert.
Hintergrund: Das Scotland Act 2016
Die rechtliche Grundlage für all diese Änderungen liefert der Scotland Act 2016, der Schottland erweiterte Kompetenzen im Bereich der sozialen Sicherung übertrug. Die schottische Regierung betont ausdrücklich, ein Sozialsystem aufzubauen, das auf Fairness, Respekt und Würde ausgerichtet ist.
Davon betroffen sind nicht nur Pflegeleistungen – auch PIP und das Betreuungsgeld (Carer's Allowance) unterliegen den neuen Zuständigkeiten.
PIP: Was Betroffene jetzt wissen müssen
Social Security Scotland hat inzwischen alle vorgesehenen Fälle vom Personal Independence Payment (PIP) auf das Adult Disability Payment übertragen. Wer in Schottland lebt und weiterhin PIP bezieht, muss ab dem 6. November 2026 einen neuen Antrag auf Adult Disability Payment stellen.
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Diese Frist sollte unbedingt im Blick behalten werden – wer zu spät handelt, riskiert Unterbrechungen bei seinen Zahlungen.
Betreuungsgeld: Carer's Allowance wird zu Carer Support Payment
Auch beim Betreuungsgeld ist die Übertragung abgeschlossen: Alle vorgesehenen Fälle wurden von Carer's Allowance auf das schottische Carer Support Payment umgestellt. Wer jedoch noch kein Schreiben von Social Security Scotland erhalten hat, das diese Umstellung bestätigt, sollte umgehend Kontakt aufnehmen.
Das Ausbleiben einer solchen Benachrichtigung kann auf ein administratives Problem hinweisen, das schnell geklärt werden sollte.
Pflegegeld: Attendance Allowance wird durch Pension Age Disability Payment ersetzt
Im Zuge der schottischen Devolution ersetzt das Pension Age Disability Payment das bisherige Attendance Allowance vollständig. Ab Ende April werden Zahlungen aus dem Attendance Allowance automatisch auf das neue schottische System umgestellt – hier besteht kein Handlungsbedarf.
Disability Living Allowance: Kein Brief erhalten?
Social Security Scotland hat alle in Frage kommenden Fälle identifiziert, die vom Disability Living Allowance auf das Scottish Adult Disability Living Allowance wechseln sollen. Wer in Schottland lebt, noch immer Disability Living Allowance bezieht und kein Informationsschreiben über den Wechsel erhalten hat, sollte Social Security Scotland direkt kontaktieren.
In solchen Fällen lohnt sich ein schnelles Nachfragen – damit keine Leistungen verloren gehen oder unnötig verzögert werden.













